Bürger stoppen Biogutvergärung in Bietigheim

Die FDP will wissen, welche Konsequenzen die Region aus dem Aus für die Biogutanlage zieht

13.000 Bürgerinnen und Bürger haben in Bietigheim-Bissigen das Projekt einer Biogutvergärungsanlage gestoppt. Nur rund 3.000 votierten für die Anlage.

Kai Buschmann, Vorsitzender der FDP-Regionalfraktion, ist darüber nicht überrascht: „Der Standort war ungeeignet und wurde in einem intransparenten Hauruckverfahren vom Landkreis aufgetischt“. Nach den Regeln der Region „ist der Steinbruch zu rekultivieren und die Biovergärung in einem Industrie- oder Gewerbegebiet anzusiedeln“, sagte er bereits im März als die Fraktion einen Berichtsantrag dazu einbrachte. Jetzt hat die FDP erneut einen Antrag vorgelegt: „Wir wollen wissen, welche Konsequenzen das auf die Regionalplanung hat und wie das Thema Hausmüllbiogutvergärung besser gelöst werden kann.“

Dass eine Biovergärung im Bietigheimer Steinbruch den regionalen Vorgaben widersprach, bestätigte die Region im März selber. Trotzdem wurde eine Prüfung des Standortes beschlossen. Wie das Verfahren in Bietigheim-Bissingen lief, befriedigte die FDP-Regionalfraktion überhaupt nicht, weil die Region sich nicht an ihre eigenen Regeln  halten konnte, nachdem sie vom Landkreis Ludwigsburg vor vollendete Tatsachen gesetzt worden war. Dass das Projekt jetzt scheiterte, sieht Kai Buschmann als „logische Konsequenz aus dem Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern und der regionalen Ebene.“

Die FDP-Regionalfraktion will jetzt wissen, welche Konsequenzen die Region aus dem Fall zieht. Deswegen hat sie einen Berichtsantrag gestellt. Dieser lautet:

Die Geschäftsstelle berichtet im Planungsausschuss

  1. über die Konsequenzen, die in der Regionalplanung aus dem Ergebnis des Bürgerentscheids in Bietigheim-Bissingen und der Ablehnung einer Biogut-vergärungsanlage zu ziehen sind.
  2. wo in der Region solche Anlagen in Betrieb sind und wohin das Biogut aus Haushalten in den fünf Landkreisen und dem Stadtkreis der Region entsorgt und ggf. energetisch verwertet wird.
  3. ob und gegebenenfalls wo in der Region ähnliche Anlagen oder andere Anlagen zur Müllbeseitigung und -verwertung geplant sind.
  4. ob in Bietigheim-Bissingen gegen die Regelungen der Region für Planung und Standortfindung solcher Anlagen verstoßen wurde.
  5. wie sie sicherstellen kann, dass die Regionalversammlung künftig eine Wahl unter verschiedenen Standorten hat und nicht an die Vorfestlegungen einer Standortkommune beziehungsweise eines Landkreises gebunden ist.
  6. ob sie der Ansicht ist, dass Biogutvergärung von Haushaltsbiogut besser kreisübergreifend in der Region gelöst wird, um einen wirtschaftlichen Betrieb ohne „Müllimport“ aus großen Entfernungen zu ermöglichen.
  7. wie sie die Zukunft solcher Anlagen unter der novellierten Düngeverordnung einschätzt.

Zur Begründung heißt es: Das Projekt einer Biogutvergärungsanlage in Bietigheim-Bissingen ist bei einem Bürgerentscheid gescheitert. Die FDP-Regionalfraktion sieht es in diesem Zusammenhang als notwendig an, darüber zu sprechen, welche Konsequenzen sich daraus für die Regionalplanung ergeben. Insbesondere ist zu klären, ob das Instrumentarium ausreicht, das im Zuge der Diskussion um die Biogasanlage Nürtingen entwickelt worden ist. Zwar hat die Regionalversammlung in diesem Zusammenhang eindeutige Regelungen für die Suchabläufe bei solchen Bauvorhaben festgelegt, es ist aber zu klären, ob diese Regelungen nach dem Ergebnis des Bürgerentscheides der Verbesserung oder Ergänzung bedürfen bzw. wie in Zukunft sichergestellt werden kann, dass diese überhaupt zur Anwendung kommen.