Steinbruch Bietigheim-Bissingen: Stand jetzt geht die Rekultivierung vor

Buschmann: Bei Biovergärung in Bissingen fehlen Infos über Alternativstandorte

„Erst müssen Alternativstandorte auf den Tisch, dann lässt sich entscheiden, ob im Bissinger Steinbruch überhaupt eine Biovergärungsanlage entstehen kann. Stand jetzt geht die Rekultivierung vor“, sagt Kai Buschmann, der Vorsitzende der FDP-Regionalfraktion. Der Verband Region Stuttgart hat im Konflikt um die Biogasanlage in Nürtingen klare Regeln aufgestellt, wie ein Suchlauf auszusehen hat und die FDP-Regionalfraktion fordert jetzt per Antrag einen Bericht, ob diese Regelungen bei den Planungen und Entscheidungen in Bietigheim-Bissingen eingehalten worden sind. Unter anderem soll auch die Kreisverwaltung erklären, wie die bisherigen Abläufe bei Standortsuche und Auswahl des Betreibers waren: „So eine Entscheidung darf nicht als geheime Kommandosache laufen.“ Nach den Regeln der Region „ist der Steinbruch zu rekultivieren und die Biovergärung in einem Industrie- oder Gewerbegebiet anzusiedeln“, sagt Kai Buschmann.

Dass eine Biovergärung im Steinbruch den derzeitigen Vorgaben widerspricht, bestätigt die Region selber. Wenn die Regionalversammlung trotzdem eine Prüfung des Standortes beschlossen hat, dann muss sie sich aber auch an ihre eigenen Regeln halten, sagt Kai Buschmann: „Wir haben in Nürtingen erlebt, was für ein Durcheinander entstehen kann. Am Ende landete das Ganze erst vor Gericht und dann passierte gar nichts mehr, weil die Anlage nicht wirtschaftlich betrieben werden kann.“

Wie das Verfahren in Bietigheim-Bissingen läuft, befriedigt die FDP-Regionalfraktion überhaupt nicht. Das lässt sich in der Begründung des Antrages nachlesen, den die Fraktion gestern beim Verband einreichte: „Nach den der Fraktion vorliegenden Informationen hat der Kreis Ludwigsburg bisher keine Standortalternativen für eine Biogutvergärungsanlage auf dem gesamten Kreisgebiet geprüft. Die Suche nach Standortalternativen ist aus unserer Sicht für eine sachgerechte Abwägung der notwendigen Eingriffe in die bestehende Regionalplanung aber notwendig. Dass das interessierte Betreiberkonsortium insgesamt sieben Alternativstandorte auf der Gemarkung Bietigheim-Bissingens nach Angaben der Geschäftsstelle geprüft hat, reicht aus unserer Sicht nicht aus, zumal die Geschäftsstelle keine weiteren Angaben machen konnte, wo diese Gebiete liegen.“

Im Zuge der Diskussion um die Biogasanlage Nürtingen habe die Regionalversammlung eindeutige Regelungen für die Suchabläufe bei solchen Bauvorhaben festgelegt. „Danach gilt: Zunächst ist zu prüfen, ob die Anlage in einem bestehenden Gewerbe- und Industriegebiet bzw. in einem regionalplanerisch gesicherten Vorranggebiet für Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungen angesiedelt werden kann.“

„Wir gehen davon aus, dass es im Kreis Ludwigsburg ausreichend weniger konfliktbeladene Flächen gibt als die im Steinbruch Bissingen“, sagt Kai Buschmann: „Der Landkreis muss dem Regionalverband mindestens die im Bieterverfahren bekannt gewordenen Standortalternativen im Kreisgebiet nennen. Der Kreis hat sich zwar im Verfahren für einen Betreiber, das Konsortium mit den Stadtwerken Bietigheim-Bissingen, ausgesprochen. Aber auch die Mitbewerber im Verfahren müssen konkrete alternative Standorte im Landkreis benannt haben. Diese sind der Öffentlichkeit nicht bekannt. Es ist Aufgabe der Region, die Standortentscheidung auch unter regionalplanerischen Aspekten nachzuvollziehen.“

2016-03-11 Antrag Biogutvergärungsanlage Bietigheim