Antrag: Regionalwahlrecht ändern

Persönlichkeitswahl statt Listenwahl brächte die Region ins Bewusstsein der Menschen

Die FDP wird nicht lockerlassen: Sie hat erneut beantragt, das regionale Wahlrecht zu ändern: Das bisher für die Regionalwahl angewendete Listenwahlrecht reicht eindeutig nicht aus, um eine ausreichende Identifikation der Menschen mit der Region herbeizuführen, wie die Ergebnisse von Befragungen und die Entwicklung der Wahlbeteiligung bei Regionalwahlen zeigen. Eine Änderung des Wahlrechts, die es den Menschen möglich macht, mehr Einfluss auf die Auswahl ihrer Repräsentanten zu nehmen, wäre geeignet, dieses Manko auszugleichen.

Die Region Stuttgart sollte bei der Fortentwicklung der bürgernahen regionalen Wahlmechanismen eine Führungsrolle einnehmen. Dabei sind auch Veränderungen in der Führungsstruktur ergebnisoffen zu diskutieren. Die Erfahrungen mit der Direktwahl des Regionalpräsidenten in Hannover sind dabei einer von mehreren Ansätzen, die aus Sicht der Regionalfraktion geprüft werden sollten.

Da das derzeitige Wahlrecht ungeeignet ist, wird die FDP-Regionalfraktion in diesem Punkt nicht locker lassen und das Thema immer wieder zur Diskussion stellen. Dabei gilt für jedes Fraktionsmitglied bei allen Diskussionen um die Bürgernähe der Region: „Im Übrigen bin ich der Meinung, dass das Listenwahlrecht abgeschafft werden muss! Ceterum censeo ius electionis tabularum delendum esse!“

Der Antrag im Wortlaut: Die Regionalversammlung beschließt,

  1. der Verband Region Stuttgart erarbeitet einen Vorschlag für eine Reform des Regionalwahlrechts, mit dem Ziel, das geltende Listenwahlrecht durch ein Wahlrecht zu ersetzen, das Elemente der Persönlichkeitswahl einschließt. Er beauftragt eine Expertengruppe mit der Erarbeitung möglicher Änderungen des Wahlrechts und stellt dafür 100.000 Euro in den Haushalt 2016 ein.
  2. die Expertengruppe prüft dabei auch, ob die Direktwahl des Regionalpräsidenten wie in der Region Hannover eine Option wäre und in welcher Form sie auf der Basis der Kombination eines Regionalpräsidenten und eines Regionaldirektors wie in der Region Stuttgart umsetzbar wäre.
  3. der VRS legt den erarbeiteten Vorschlag rechtzeitig der Regionalversammlung vor, so dass diese in der Lage ist, eine entsprechende Änderung des Wahlrechtes einzuleiten und vor der Regionalwahl 2019 so rechtzeitig zu beschließen, dass der Landesgesetzgeber in der Lage ist, das Wahlrecht noch vor der Wahl entsprechend zu ändern.