Antrag: S-Bahn-Verspätungsmanagement muss besser werden

Auch tragische Ereignisse dürfen nicht zu stundenlangen Wartezeiten führen

Selbstmorde entwickeln sich nach den dem Eindruck der FDP-Regionalfraktion zu einem wesentlichen Grund, warum der S-Bahn-Verkehr immer wieder zusammenbricht. Sie fordert in einem Antrag bauliche Maßnahmen plus ein generell verbessertes Verspätungsmanagement um überlange Wartezeiten zu verhindern. Dazu heißt es in der Begründung des Antrags: „Bei aller Tragik, die in den Ereignissen steckt und unter Wahrung der Pietät sind außerdem Wege zu suchen, wie die Auswirkungen dieser Verzweiflungstaten für die große Masse der S-Bahn-Benutzer möglichst gering gehalten werden kann. Wo Selbstmordversuche durch bauliche Gestaltung verhindert werden können, sollte das geschehen. Wo das Verspätungsmanagement durch Verbesserung der Abläufe optimiert werden kann, ebenfalls. Dies gilt auch für alle Verzögerungen, die durch Unfälle ausgelöst werden.

Der Antrag lautet: Die Regionalversammlung beschließt mit Wirksamkeit für den Haushalt 2016

  1. der Verband Region Stuttgart berichtet der Regionalversammlung bis zum 1. Juli 2016 über die Entwicklung der Verspätungen im regionalen S-Bahn- und Bahnverkehr. Dabei geht er speziell auch auf die Zahl der durch Selbstmorde und Selbstmordversuche verursachten Verspätungen und Zugausfälle ein.
  2. der Verband Region Stuttgart wird beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten er hat beziehungsweise welche Möglichkeiten bestehen, um den Ablauf bei den unter Punkt 1 genannten Fällen zu beschleunigen und die Verzögerungen so gering wie möglich zu halten. Er entwickelt dazu ein Konzept für ein Verspätungsmanagement.
  3. der Verband Region Stuttgart berichtet dazu, ob an etwaigen Schwerpunkten der unter Punkt 1 genannte Fälle durch zusätzliche Sicherungsmaßnahmen solche Fälle verhindert werden könnten.
  4. für etwaige Maßnahmen im Sinne von Punkt 3 wird im Haushaltsplan 2016 eine Anschubfinanzierung von 50.000 Euro bereitgestellt. Diese Mittel können gegebenen falls auch zur Vorfinanzierung genutzt werden, falls Maßnahmen in die Obliegenheit der Bahn fallen.